BGH prüft Auto-Kreditverträge

Mancher Besitzer eines älteren Diesels würde sein Auto wegen des Skandals um manipulierte Abgaswerte gerne wieder loswerden. Ob dazu ein Kreditvertrag ein Hebel sein kann, steht heute beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe auf dem Prüfstand. Es geht um inhaltsgleiche Formulierungen in Kreditverträgen der BMW Bank und der Ford Bank für Gebrauchtwagenkäufe. Die Kläger hatten die Verträge widerrufen und sich dabei auf aus ihrer Sicht unzureichende Formulierungen etwa zur Widerrufsbelehrung gestützt. Sie sehen sich auch an die Kaufverträge für ihre Autos nicht mehr gebunden.



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