BGH verhandelt über Unternehmens-Bewertungen auf Yelp

Das Bewertungssystem des Online-Portals Yelp beschäftigt heute den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Geklagt hat die Betreiberin mehrerer Fitnessstudios im Raum München. Sie wirft Yelp vor, wegen einer zu schlechten Gesamtbewertung Kunden verloren zu haben. Auf Yelp vergeben die Nutzer einen bis fünf Sterne, dazu können sie etwas schreiben. In die Gesamtbewertung fließen allerdings nicht alle Bewertungen ein. Eine automatisierte Software identifiziert nur die «empfohlenen Beiträge», die Yelp für hilfreich hält.



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