Bundesarbeitsgericht prüft Mitbestimmung bei Pflege-Besetzung im Krankenhaus

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt verhandelt am Dienstag über die Mitbestimmung der Krankenhaus-Betriebsräte beim Personalschlüssel für das Pflegepersonal (ab 09.45 Uhr). Gestützt auf sein Mitbestimmungsrecht in Fragen der Arbeitnehmergesundheit macht der Betriebsrat einer Klinik in Schleswig-Holstein ein Mitbestimmungsrecht geltend. Mehrere Stationen seien in den Früh-, Spät- und Nachtschichten unterbesetzt, was zu hohen insbesondere psychischen Belastungen führe.

Die vom Betriebsrat angerufene Einigungsstelle setzte daraufhin detaillierte Personalschlüssel fest. Dagegen klagt die Klinik. Sie könne selbst über die Personalbesetzung entscheiden, ein Mitbestimmungsrecht bestehe nicht. (Az: 1 ABR 22/18)



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