Bundessozialgericht entscheidet zum Übergang von Klinik zur Reha

Es kommt häufig vor, dass Patienten eigentlich aus dem Krankenhaus entlassen werden könnten, für die notwendige Anschlussbehandlung ist aber noch kein Platz frei. Über dieses Problem will am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entscheiden (11.45 Uhr). Im konkreten Fall wurde der Patient wegen einer schweren Lungenkrankheit im Krankenhaus behandelt.

Anschließend war eine Rehabilitation in einer Lungenfachklinik geplant, erst nach zehntägiger Wartezeit war dort aber ein Platz frei. Den Mann unterdessen ohne fachliche Aufsicht nach Hause zu schicken, erschien der Klinik nicht vertretbar. Sie behielt ihn daher bei sich. Die Krankenkasse allerdings rügte, der Klinikaufenthalt sei zehn Tage zu lang gewesen. Dafür will sie nicht aufkommen. (Az: B 1 KR 13/19 R)



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