Europäischer Gerichtshof: Kostenlose Arzneimittelabgabe in Apotheken: Urteil erwartet
Darf ein Pharmaunternehmen einem Apotheker kostenlos ein verschreibungspflichtiges Medikament zu Demonstrationszwecken geben? Diese Frage landete vor dem Europäischen Gerichtshof.
Dürfen kostenlose Arzneimittelmuster an Apotheker abgegeben werden? Diese Frage will der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute klären. Vorausgegangen war eine Klage des Pharmaunternehmens Novartis gegen den Branchenrivalen Ratiopharm.(Rechtssache C-786/18)
Außendienstmitarbeiter von Ratiopharm hatten im Jahr 2013 Verkaufspackungen des Arzneimittels Diclo-ratiopharm-Schmerzgel kostenlos an Apotheken abgegeben. Auf diesen Packungen hatte die Aufschrift «zu Demonstrationszwecken» gestanden. Novartis vertreibt das Arzneimittel Voltaren Schmerzgel mit dem Wirkstoff Diclofenac und hatte im Handeln der Ratiopharm-Mitarbeiter einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz gesehen. Außerdem habe es sich dabei nach deutschem Recht um eine unzulässige Werbegabe gehandelt.
Novartis hatte zunächst erfolgreich vor deutschen Gerichten erstritten, dass Ratiopharm keine kostenlosen Packungen an Apotheker abgeben dürfe. Das Ulmer Unternehmen ging daraufhin in Revision, und der Fall landete am Bundesgerichtshof (BGH). Dieser setzte das Verfahren schließlich aus und wandte sich an den Europäischen Gerichtshof. Denn für die Klärung der Sache war eine EU-Richtlinie entscheidend, zu der der BGH Fragen im Hinblick auf ihre Auslegung hatte.
Der EuGH muss deshalb klären, ob die Abgabe kostenloser Arzneimittelmuster an Apotheker nach dieser Richtlinie zulässig ist. EuGH-Generalanwalt Giovanni Pitruzzella vertrat in seinen Schlussanträgen Anfang dieses Jahres die Ansicht, dass pharmazeutische Unternehmen kostenlose Medikamente nur an Personen abgeben dürften, die zur Verschreibung dieser Arzneimittel berechtigt seien.
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