Bundesgerichtshof entscheidet über Löschung von Google-Suchergebnissen

Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Montag (11.00 Uhr) in Karlsruhe in zwei Fällen, wann der Internetkonzern Google Suchergebnisse löschen muss.

Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Montag (11.00 Uhr) in Karlsruhe in zwei Fällen, wann der Internetkonzern Google Suchergebnisse löschen muss. In einem Fall verlangt ein früherer Geschäftsführer einer Wohlfahrtorganisation von Google, dass bestimmte Presseartikel bei einer Suche mit seinem Namen nicht mehr auftauchen.

In der Presse wurde im Jahr 2011 mit seinem vollen Namen darüber berichtet, dass der Regionalverband der Organisation ein Defizit aufweise und der Geschäftsführer sich zuvor krank gemeldet habe. Im zweiten Fall geht es um Finanzdienstleistungsgesellschaften, über deren Anlagemodell auf der Website eines US-Unternehmens kritisch berichtet wurde. Die Klagen gegen den Betreiber der führenden Suchmaschine blieben in den Vorinstanzen erfolglos.



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