Befragung des Angeklagten: Prozess im Mordfall Lübcke geht weiter

Stephan Ernst hat den tödlichen Schuss auf Kassels Regierungspräsidenten gestanden. Doch wie glaubwürdig ist er, und wie ist die Rolle des Mitangeklagten?

Mit Fragen an den Hauptangeklagten wird in Frankfurt der Prozess im Mordfall Walter Lübcke fortgesetzt. Stephan Ernst hatte am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht die Schussabgabe auf Kassels Regierungspräsidenten eingeräumt.

Der 46-Jährige hatte erklärt, Fragen des Senats, der Anklage und der Nebenklage zu beantworten. Offen ist, ob er auch der Verteidigung des Mitangeklagten Markus H. antworten wird, den Ernst zuletzt schwer belastet hatte.

Dabei könnte die Familie des ermordeten Walter Lübcke über ihren Anwalt Fragen stellen. «Wenn ich schon Ihnen den Ehemann und Vater weggenommen habe, stehe ich bereit, sollten Sie noch offene Fragen haben», hatte Ernst über seinen Anwalt erklären lassen. Fragen der Anwälte von H. wollte er nicht beantworten. Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel hatte jedoch angeregt, dass diese über das Gericht ihre Fragen stellen könnten.

Ernst hatte am Mittwoch vor Gericht über seinen Anwalt gestanden, geschossen zu haben - eine Aussage, die einem früheren Geständnis vor Polizisten ähnelte, das er später jedoch widerrufen hatte. Gleichzeitig belastete Ernst Markus H., der ebenfalls am Tatort gewesen sei und eine entscheidende Rolle gespielt habe. H. habe ihn radikalisiert, aufgehetzt und Lübcke als Ziel ins Spiel gebracht.

Der Kasseler Regierungspräsident Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses im Landkreis Kassel getötet worden. Ernst muss sich wegen der Tat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts verantworten. Der Generalbundesanwalt wirft dem Deutschen rechtsextremistische Motive vor. Der zweite Angeklagte, Markus H., wird der Beihilfe beschuldigt. Dass H. mit am Tatort war, hatten die Ermittler Ernst in einer früheren Aussage nicht abgenommen.

Auch am kommenden Montag soll Ernst erneut befragt werden, bevor das Gericht am 13. August zwei Sachverständige hört.



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