Mord oder Totschlag?: Entscheidung im Prozess um Gleisattacke erwartet
Mehr als ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod eines Jungen am Frankfurter Hauptbahnhof soll nun das Urteil gesprochen werden. Spannend bleibt, ob die Richter die Tat als Mord oder Totschlag werten.
Im Prozess um die tödliche Gleisattacke am Frankfurter Hauptbahnhof wird am heutigen Freitag das Urteil erwartet. (Az.: 3390 Js 234079/19)
Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten sich in ihren Plädoyers für eine dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in einer Psychiatrie ausgesprochen. Zuvor war aus dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen hervorgegangen, dass der heute 41-Jährige eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Nach Einschätzung des Experten ist der Mann schuldunfähig.
Der Familienvater aus Eritrea soll im Sommer 2019 eine Mutter und ihren Sohn vor einen einfahrenden ICE gestoßen haben. Der Achtjährige wurde vom Zug überrollt und starb, die Mutter konnte sich in letzter Minute retten. Der Tatverdächtige wurde außerhalb des Bahnhofs festgenommen und später in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Die Eltern des getöteten Jungen aus dem Hochtaunuskreis treten als Nebenkläger auf. Ebenso wie eine heute 79-Jährige, die der Mann ebenfalls gestoßen haben soll. Die Seniorin stürzte auf den Bahnsteig und wurde verletzt.
«Er hat völlig fremde Menschen attackiert», erklärte der Sachverständige. Zum Tatzeitpunkt habe eine paranoide Schizophrenie in akuter Form vorgelegen. Der Oberarzt in der Psychiatrie, in der sich der Beschuldigte aktuell aufhält, berichtete, der Mann habe sich im jenen Zeitraum verwirrt und computergesteuert gefühlt.
Der Beschuldigte hatte mehrere Jahre als anerkannter Flüchtling mit seiner Frau und drei kleinen Kindern in der Schweiz gelebt - er galt als gut integriert. Doch dann kam es zu psychischen Problemen, er hörte Stimmen, fühlte sich bedroht.
Mit Spannung wird erwartet, ob die Richter die Tat als Totschlag oder Mord bewerten. Also ob das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt ist, wie es die Nebenklage sieht. Die Staatsanwaltschaft geht im Fall von Mutter und Sohn dagegen von Totschlag und versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung aus. Die 79-Jährige Nebenklägerin trug ihr Plädoyer am Donnerstag selbst vor. Sie gehe bei der Attacke auf sich nicht von Körperverletzung aus - sondern von einem versuchten Mord.
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