In Heilbronn: Autofahrer flüchtet nach tödlichem Crash - Urteil erwartet

Ein Autofahrer rast in eine Gruppe junger Menschen und flieht. Zurück bleiben ein toter junger Mann, Verletzte und verstörte Hinterbliebene. Keine Absicht, sagt der angeklagte Fahrer, doch die Staatsanwaltschaft glaubt ihm nicht. Nun entscheidet das Gericht.

Nach einem fatalen Unfall in Baden-Württemberg und der mutmaßlichen Flucht des Autofahrers entscheidet ein Gericht, ob der Mann am Steuer ins Gefängnis muss.

Angeklagt ist er wegen fahrlässiger Tötung und versuchten Mordes. Entscheidend wird dabei am Montag (14.00 Uhr) unter anderem sein, ob das Landgericht Heilbronn der Darstellung des Fahrers oder den Schilderungen der Zeugen des nächtlichen Crashs Glauben schenkt.

Fest steht, dass der 44-Jährige im Mai 2019 auf einer Landstraße im Landkreis Ludwigsburg mit seinem Auto von hinten in eine Gruppe gefahren ist. Ein 21-Jähriger schleuderte gegen einen Zaun und starb noch an der Unfallstelle. Die drei anderen jungen Menschen erlitten schwere Verletzungen. Wegen des Toten wird dem Mann fahrlässige Tötung vorgeworfen. Wegen versuchten Mordes steht er zudem vor Gericht, weil er sich laut Anklage nicht um die drei Verletzten am Unfallort in Sachsenheim gekümmert hatte. Vielmehr habe er sie zurückgelassen, als er die Flucht ergriff und sich erst Stunden später der Polizei stellte.

Im Prozess hatte der Mann über seine Anwälte erklären lassen, er habe bei dem Unfall im Auto geraucht und seinen Blick von der Landstraße auf den Aschenbecher gewandt. Er habe einen Knall bemerkt und sei nach dem Schlingern des Fahrzeugs vom Zusammenstoß mit einer sogenannten Warnbake ausgegangen, die normalerweise den Verkehr absperrt. Erst am nächsten Morgen habe er begriffen, dass die Beschreibung des Unfallautos in einem Internet-Artikel zu seinem Wagen passte. Daraufhin habe er sich bei der Polizei gemeldet.

Die Staatsanwaltschaft hat für den angeklagten Autofahrer eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren beantragt. Der Forderung schloss sich die Nebenklage an. Die Verteidigung hat dagegen auf eine Bewährungsstrafe wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort plädiert. Möglicherweise könne das Gericht den Fahrer auch wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilen, hatte der Anwalt des Mannes gesagt.



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