Oberverwaltungsgericht: «Querdenker»-Versammlungen in Dresden bleiben untersagt

Die Rede ist «von nicht vertretbaren Gefahren für Beteiligte und Passanten»: «Querdenker»-Versammlungen in Dresden bleiben verboten. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts sei unanfechtbar.

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat am Freitagabend das Verbot der «Querdenker»-Versammlungen in Dresden bestätigt.

Das Gericht gehe von nicht vertretbaren Gefahren für Beteiligte und Passanten aus, erklärte eine Sprecherin. Insbesondere wegen der überdurchschnittlich hohen Infektionszahlen und der Verbreitung ansteckenderer Virusvarianten bestehe ein nicht absehbares Risiko. Der Senat rechne zudem damit, dass mildere Mittel, wie etwa eine Beschränkung der Teilnehmerzahl, nicht wirksam seien. Dies habe die Erfahrung mit vergangenen Demonstrationen gezeigt. Es sei zu erwarten, dass es dem Veranstalter trotz vorgelegtem Hygienekonzept nicht gelingen werde, für die Einhaltung des Konzepts und eine begrenzte Teilnehmerzahl zu sorgen. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes sei unanfechtbar.

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Dresden am Donnerstagabend das von der Stadt Dresden verhängte Verbot bestätigt. Auch sämtliche geplanten Ersatzveranstaltungen bleiben demnach untersagt. Zudem hat die Stadt Dresden auch eine Kundgebung der AfD mit rund 500 angemeldeten Teilnehmern untersagt. Trotz der Verbote rüstet sich die Dresdner Polizei für einen Großeinsatz am Samstag.



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